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von VDKi
Pressemitteilung 2/2020
Junge moderne Steinkohlekraftwerke garantieren gesicherte Kraftwerksleistung und Stromerzeugung zur Flankierung des Ausbaus der erneuerbaren Energieträger
Junge moderne Steinkohlekraftwerke garantieren gesicherte Kraftwerksleistung und Stromerzeugung zur Flankierung des Ausbaus der erneuerbaren Energieträger
- Junge moderne Steinkohlekraftwerke garantieren gesicherte Kraftwerksleistung und Stromerzeugung zur Flankierung des Ausbaus der erneuerbaren Energieträger
- Jungen modernen Steinkohlekraftwerken drohen Verluste in Milliardenhöhe durch Kohleverstromungsbeendigungsgesetz (KVBG)
- Vorurteilsfreie Evaluation des KVBG erforderlich, die junge Steinkohlekraftwerke in die Flankierung des weiteren Ausbaus der erneuerbaren Energieträger einbindet
Der Kohleausstieg ist beschlossen. Das Kohleverstromungsbeendigungsgesetz (KVBG) sollte einen gesellschaftlichen Konflikt beilegen und Planungssicherheit für alle Beteiligten gewährleisten. Diesem Anspruch wird das Gesetz nicht vollumfänglich gerecht. Insbesondere die Betreiber junger moderner Steinkohlekraftwerke wissen derzeit nicht, ob Verluste in Milliardenhöhe vermieden werden können.
Die Steinkohleverstromung wurde zum Lückenbüßer und Steinkohlekraftwerke werden dafür auch noch unzureichend oder möglicherweise gar nicht entschädigt. Auch letzte Nachbesserungen am Gesetz haben daran grundsätzlich nichts geändert. Junge Steinkohlekraftwerke sind nicht abgesichert. Der im KVBG vorgesehenen Evaluation kommt deshalb entscheidende Bedeutung zu.
Der Ausbau der erneuerbaren Energieträger braucht die Flankierung durch gesicherte Kraftwerksleistung und Stromerzeugung bei Dunkelflauten. Junge moderne Steinkohlekraftwerke stehen schon heute zur Verfügung. Ob der Markt den erforderlichen Zubau an neuen Gaskraftwerken bringt, und die Unternehmen noch auf den Schutz ihrer Investitionen vertrauen dürfen, ist unsicher.
Auch wenn die Umrüstung von Steinkohlekraftwerken auf andere Brennstoffe nicht im Interesse vieler Mitglieder des VDKi liegt, haben wir doch Verständnis dafür, dass insbesondere kommunale Kraftwerke in Kraft-Wärme-Kopplung auf Erdgas umgestellt werden. Aber auch feste Biomasse muss im Rahmen eines Förderprogramms zur treibhausgasneutralen Erzeugung und Nutzung von Wärme eine faire Chance erhalten. Denn Steinkohlekraftwerksstandorte mit geeignetem Hafen sind dafür prädestiniert.
Der VDKi vertraut auf eine vorurteilsfreie Evaluation des KVBG, die junge Steinkohlekraftwerke in die Flankierung des weiteren Ausbaus der erneuerbaren Energieträger einbindet.
Berlin, den 16. Juli 2020
V.i.S.d.P: Verein der Kohlenimporteure e. V., Prof. Dr. Franz-Josef Wodopia, Geschäftsführer